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Ergotherapie
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Wir bieten alle verordnungsfähigen Rezeptleistungen sowohl für gesetzlich Versicherte, auch im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherungen (BG), als auch für beihilfe- und privat Versicherte.
Bitte beachten Sie, dass wir von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen an entsprechende Richtlinien und Verträge gebunden sind, die wir nicht beeinflussen können. (z. B. Dauer der Behandlung, Heilmittel, Höhe der Zuzahlung etc.).
Als Beihilfe und Privatversicherter erhalten Sie vor ihrem ersten Behandlungstermin eine entsprechende Honorarvereinbarung, diese dient als Behandlungsvertrag und gibt ihnen einen Überblick über die Kosten, welche Sie mit ihrer Krankenkasse vorab abgleichen können.
Wir stellen ihnen die Sätze gem. der Gebührenordnung für Therapeuten (Gebü-TH) in Rechnung. Nach Abschluss ihres Rezeptes haben sie stets die Möglichkeit ihre Behandlung auf Selbstzahlerbasis weiter zu führen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit ihre Behandlungszeit zu verlängern.
Wir freuen uns, Sie im Rahmen ihres Rezeptes und/oder ihres Trainingsprogramms mit unserer Expertise unterstützen zu dürfen.
Wir bieten folgende Behandlungen an:
Motorisch-Funktionelle Behandlung
Die motorisch-funktionelle Behandlung umfasst die gezielte Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen Funktionen mit oder ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems.
Zur motorisch-funktionellen Behandlung gehören u. a.:
Behandelt wird bei/nach:
Sensomotorisch-Perzeptive Behandlung
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung umfasst die gezielte Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Zur sensomotorisch-perzeptiven Behandlung gehören u. a.:
Behandelt wird bei/nach:
Hirnleistungstraining
Das Hirnleistungstraining umfasst die gezielte Therapie krankheitsbedingter Störungen der kognitiven Funktionen. Ziel ist die Verbesserung bzw. der Erhalt von z. B. Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Reaktion, Orientierung oder Handlungsplanung.
Therapieergänzende Maßnahmen
Thermotherapie, d. h. Wärme- oder Kältetherapie, kann ergänzend zur motorisch-funktionellen und zur sensomotorisch-perzeptiven Behandlung verordnet oder als Selbstzahlerleistung hinzugebucht werden. Sie dient der Schmerzlinderung bzw. der Regulation des Muskeltonus. Tonisierung und Detonisierung von Muskulatur eingesetzt werden.
Wir freuen uns, Sie im Rahmen ihres Rezeptes und/oder ihres Trainingsprogramms mit unserer Expertise unterstützen zu dürfen.
Rufen Sie uns an: